Die Fangmeldung ist schriftlich auszufüllen und in den am See aufgestellten Briefkästen oder direkt beim Gewässerwart abzugeben oder an den Vorstand per Mail zu senden.
Hier können Sie die Gewässerordnung ansehen und herunterladen.
Alle Angler unterliegen grundsätzlich den Bestimmungen der geltenden Gesetzgebung im Umwelt- und Naturschutzrecht und haben sich dementsprechend fachkundig zu halten.